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Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat wird von der Stifterversammlung ernannt. Er wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke. Er bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder, entscheidet über die Entlastung des Vorstands, über die Genehmigung von Jahresabschluss und Wirtschaftsplan, sowie über die Geschäftsordnung des Vorstands.
Annedore Weschky

"Seit 2015 bin ich ehrenamtlich als Kontakterin für das „KulturTicketNürnberg“ tätig. Ich habe hierin ein Engagement gefunden, dass meinen Bedürfnissen nach zeitlicher Flexibilität und Unabhängigkeit gerecht wird, bei dem ich meine Kenntnisse im Kunst und Kulturbereich einsetzen kann und das meiner Freude an Kommunikation und Kontakt mit Menschen entspricht."